Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz. Um die Höhe des Schadens zu bestimmen und Ihren Anspruch durchzusetzen, empfiehlt sich die Erstellung eines Schadengutachtens.

Dabei ist vor allem und als erstes wichtig, dass Sie grundsätzlich das Recht auf freie Gutachterwahl haben.

Die Kosten für ein solches Gutachten trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers. Eine Ausnahme dazu stellt ein sogenannter „Bagatellschaden“ dar.

Neben der Schadenhöhe werden auch der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, die Wertminderung sowie die Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.