Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Sie ein Wertgutachten benötigen wie z.B. vor einem Verkauf oder Kauf um eine realistische Vorstellung vom zu erwartenden Verkaufspreis zu haben, um den Wert des Fahrzeugs innerhalb einer Firma zu bemessen oder um dieses bei der Versicherung vorzulegen.

Dabei unterscheidet man zwischen den folgenden Parametern:

  • Marktwert
    Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeit­punkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durch­schnitts­preis am Privatmarkt und ist somit umsatzsteuer-neutral und als Endpreis zu verstehen.

    Bei seltener gehandelten Fahrzeug­modellen und bei Fahrzeugen, die schwer­punkt­mäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die inter­nationalen Auktions­ergebnisse (ohne USt.) sowie die inter­nationale Markt­situation mit in den Marktwert ein.

    Der Marktwert ist die Basis der Versicherungs­einstufung (Kasko­bedingungen) bei Oldtimer­sonder­tarifen. Er gilt als Taxe (fest­gesetzter Preis) im Sinne von § 76 VVG (Versicherungs­vertrags­gesetz). Der Marktwert ist umsatzsteuer-neutral.
  • Wiederbeschaffungswert
    Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB).

    Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei, im Gegensatz zum Marktwert, vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilig) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne.

    Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
  • Wiederherstellungswert
    Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat, unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt.

    Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein.

    Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv reatauriert wurde.